Geheimhaltungsvereinbarung
NDA für Computerservice
1. Zweck der Vereinbarung
Diese Geheimhaltungsvereinbarung dient dem Schutz vertraulicher Informationen, die im Rahmen von Computerservice-Dienstleistungen offengelegt oder verarbeitet werden. Dazu gehören insbesondere Daten von Kunden, technische Details sowie geschäftliche und private Informationen, die im Zuge der Serviceleistung bekannt werden.
2. Definition vertraulicher Informationen
Als vertrauliche Informationen gelten unter anderem:
- Technische Daten: Systemkonfigurationen, Netzwerkeinstellungen, Softwareinstallationen
- Kundendaten: Persönliche und geschäftliche Informationen, gespeicherte Dateien, E-Mails, Passwörter
- Geschäftliche Informationen: Firmenstrategien, finanzielle Daten, interne Prozesse
- Sonstige sensible Daten, die während des Computerservices offengelegt werden
Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche, die:
- Öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsbruch bekannt werden
- Vor dem Service nachweislich bekannt waren
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen
3. Verpflichtungen zur Geheimhaltung
Alle vertraulichen Informationen müssen:
✅ Strikt vertraulich behandelt werden
✅ Nur zur Erbringung des Computerservice genutzt werden
✅ Mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden
✅ Dritten nicht zugänglich gemacht werden
4. Dauer der Geheimhaltung
Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Erbringung des Computerservice und gilt für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der Dienstleistung. Falls personenbezogene Daten betroffen sind, gelten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften zusätzlich.
5. Rückgabe oder Löschung von Daten
Nach Abschluss der Serviceleistung sind alle gespeicherten oder erhaltenen vertraulichen Daten:
- Auf Wunsch des Kunden zurückzugeben oder
- Sicher zu löschen
6. Vertragsverletzungen und Folgen
Jede Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 4144 Arlesheim.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung unberührt.
Diese Geheimhaltungsvereinbarung für Computerservice schützt die sensiblen Daten von Kunden und sorgt für eine klare Regelung der Vertraulichkeit.